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E-Roller-Vergleich

E-Scooter mit Straßenzulassung im Preisvergleich

Nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) dürfen auf deutsche Radwege und Straßen. Hier findest du Modelle, die laut Anbieter eine Zulassung nach eKFV haben – und erfährst, wie du das prüfst.

  • 173 Modelle
  • ab 159,00 €
  • Preise geprüft am 24.09.2026

Mit Straßenzulassung: aktuelle Angebote

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Was „Straßenzulassung“ bei E-Scootern bedeutet

E-Scooter heißen im Gesetz Elektrokleinstfahrzeuge und sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Damit ein Scooter im öffentlichen Verkehr fahren darf, braucht er eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Der Hersteller weist das mit einem Fabrikschild am Fahrzeug nach, auf dem unter anderem die ABE-Nummer steht. Dazu kommt ein Versicherungskennzeichen, das du bei einem Kfz-Versicherer für ein Jahr abschließt – es gilt jeweils bis Ende Februar.

Die eKFV legt technische Grenzen fest: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen 6 und 20 km/h, die Nenndauerleistung bei höchstens 500 W, und es muss eine Lenk- oder Haltestange geben. Zwei voneinander unabhängige Bremsen, Beleuchtung, seitliche Reflektoren und eine Klingel sind Pflicht.

So erkennst du echte ABE-Modelle

Auf Marktplätzen wird der Begriff „Straßenzulassung“ großzügig verwendet. Verlass dich deshalb nicht allein auf den Titel eines Angebots, sondern prüfe die Details.

  • Höchstgeschwindigkeit genau 20 km/h – nicht 25, 30 oder „bis 45“
  • ABE-Nummer oder Hinweis auf eine deutsche Betriebserlaubnis in der Beschreibung
  • Fabrikschild mit Hersteller, Typ, ABE-Nummer und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Halterung für das Versicherungskennzeichen am Heck
  • Ein Modellname mit „D“ oder „DE“ steht oft für die deutsche Version

Neu ab 2027: Blinker und Radverkehrsregeln

Die im Februar 2026 verkündete eKFV-Novelle bringt zwei wichtige Änderungen. Erstens müssen neu produzierte Elektrokleinstfahrzeuge ab 2027 Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) haben. Bereits zugelassene Scooter genießen Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden. Zweitens werden die Verkehrsregeln ab dem 1. März 2027 stärker an die für Radfahrende angeglichen: E-Scooter dürfen dann zum Beispiel den Grünpfeil für Radfahrer nutzen, unter Umständen nebeneinander fahren und auf Flächen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ unterwegs sein.

Wer jetzt kauft, kann deshalb gezielt ein Modell mit Blinkern wählen – das ist im Alltag auch sicherer, weil du beim Abbiegen beide Hände am Lenker behältst.

Typische Fehler beim Kauf

Der teuerste Fehler ist ein Scooter ohne gültige Zulassung. Damit fährst du ohne Versicherungsschutz – das ist eine Straftat, und nach einem Unfall haftest du persönlich. Ebenso problematisch sind nachträgliche Tuning-Chips, die die 20-km/h-Grenze aufheben: Damit erlischt die Betriebserlaubnis. Und schließlich: Viele unterschätzen das Gewicht. Ein ABE-Scooter mit großem Akku wiegt schnell 20 kg und mehr – bedenke das, wenn du ihn täglich in die Bahn oder in den vierten Stock tragen musst.

Häufige Fragen: Mit Straßenzulassung

Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?

Nein. Für Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV ist kein Führerschein nötig. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Wo bekomme ich das Versicherungskennzeichen?

Bei nahezu jedem Kfz-Versicherer, oft auch online. Du brauchst dafür die Daten vom Fabrikschild bzw. die ABE-Unterlagen. Das Kennzeichen gilt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres.

Gilt eine Helmpflicht für E-Scooter?

Nein, es gibt keine gesetzliche Helmpflicht. Ein Helm wird wegen der kleinen Räder und der Sturzgefahr aber dringend empfohlen.

Muss ich meinen alten Scooter mit Blinkern nachrüsten?

Nein. Die Blinkerpflicht gilt nur für neu produzierte Fahrzeuge ab 2027. Bestehende Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis haben Bestandsschutz.

Wie schnell darf ein E-Scooter mit ABE fahren?

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei höchstens 20 km/h. Schnellere Modelle sind keine zulassungsfähigen Elektrokleinstfahrzeuge.